Mittwoch, 12. Oktober 2011
Der Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses, Franz Schindler, fordert, den Einsatz der umstrittenen Überwachungssoftware in Bayern „bis ins Detail“ aufzuklären. Er begrüßte heute in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags zunächst, dass die Forderung aus dem SPD-Dringlichkeitsantrag, die Trojaner nicht mehr einzusetzen, bereits erfüllt ist. „Die SPD freut sich, dass der Innminister ihrer Forderung nachgekommen ist“, sagte Schindler.
Allerdings sei damit die Gefahr nicht gebannt: Telekommunikationsüberwachung sei ein Massenphänomen in Deutschland. Der Artikel 10 des Grundgesetzes, der das Post- und Fernsprechgeheimnis festlegt, muss laut Schindler „als Totalverlust abgeschrieben“ werden. Schindler machte auf Versäumnisse aufmerksam: Es stelle sich Frage, warum der Landesbeauftragte für den Datenschutz erst jetzt tätig werde und nicht bereits bei der Anschaffung der fraglichen Software. Es sei sinnvoll, die Software zu überprüfen, aber auch hier wolle man wissen: warum jetzt, nachdem der Präsident des Landeskriminalamtes sagt, dass alles in Ordnung ist?
Der Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses stellt darüber hinaus unmissverständlich klar: Online-Durchsuchung als Ermittlungsinstrument ist unzulässig. Schindler: „Hier gibt es keine Grauzone.“