Ein Diskussionsimpuls von Sebastian Roloff, Juso Bezirksvorsitzender Oberpfalz, zum aktuellen Vorschlag des SPD Landesvorsitzenden Florian Pronold, MdB, die Vermögensteuer zukünftig zweckgebunden zu gestalten.
Im Vorfeld des ordentlichen Landesparteitages der BayernSPD vom 2.-3.7. in Germering hat der SPD Landesvorsitzende Florian Pronold einen Vorschlag zur Neukonzipierung des SPD-Konzeptes für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer vorgelegt, der vom Landesparteitag kontrovers diskutiert werden wird.
Florian Pronold schlägt hierbei vor, den (Vermögen-) Steuerpflichtigen in Zukunft bei Abgabe der Steuererklärung die Möglichkeit zu geben, auf ihrer Steuererklärung eine Präferenz aus mehreren Kategorien auszuwählen, was mit „ihrem“ Steueraufkommen passieren soll. Hier ist etwa denkbar die Bereiche Bildung und Infrastruktur vorzusehen. Das Steueraufkommen soll dem jeweiligen Landeshaushalt dann zweckgebunden zur Verfügung stehen, also nicht woanders im Haushalt verwendet werden können. Darüber hinaus die Erbschaftssteuer zukünftig nur noch zweckgebunden in die Bildungsetats fliessen.
Dies ist allerdings mindestens fraglich:
Es ist zwar durchaus denkbar, dass dieses Konzept einen neuen Diskussionsimpuls und damit einhergehend „neue“ Aufmerksamkeit für das SPD-Anliegen der Wiedereinführung der Vermögenssteuer in Deutschland mit sich bringt, schon die Signalwirkung dieses Effektes ist aber fragwürdig. Immerhin privilegiert man den/die Vermögenssteuerpflichtige/n gegenüber dem/der „normalen“ Steuerpflichtige/n mit einer – dem Steuerrecht naturgemäß wesensfremden - Mitsprachemöglichkeit zur Verwendung seines Steueraufkommens und es fällt bereits schwer, hierfür einen sachlichen Grund zu finden.
Dem deutschen Steuersystem ist eine (auch nur mittelbare) Zweckbindung des Steueraufkommens fremd und dies auch aus gutem Grund: Es obliegt alleine dem jeweiligen Parlament, wie die Steuereinnahmen des Landes verwendet werden. Hierbei sollte die Souveränität des Gesetzgebers möglichst wenig eingeschränkt werden, aus diesem Grund ist ja auch die sogenannte „Schuldenbremse“ sehr mit Skepsis zu sehen.
Ob mit der „Mitsprachemöglichkeit“ die Akzeptanz einer wiedereingeführten Vermögenssteuer bei den Betroffenen wirklich steigt, ist darüber hinaus fraglich, da es nach wie vor eine zusätzliche Belastung der Steuerpflichtigen ist und man nicht ohne weiteres eine höhere Steuerlast in Kauf nimmt, nur weil man dann im groben Rahmen mitentscheiden kann, welchem Bereich dies dann zuordnet wird.
Die SPD tut gut daran, ein fortschrittliches Steuerkonzept in die politische Diskussion einzubringen und so ihren Beitrag zu einer gerechteren Besteuerung in Deutschland und der damit einhergehenden Umverteilungswirkung zu leisten, dies schließt selbstverständlich die Vermögenssteuer und die Erbschaftssteuer mit ein. Wirkliche Argumente für die Zweckgebundenheit beider Steuern sind aber nicht ersichtlich und sollten daher nicht Teil der SPD-Forderung werden.