Wegweisender Gesetzentwurf auf dem Weg
Im Jahr 2006 verpflichtete sich die Bundesrepublik in der UN-Behindertenrechtskonvention unter anderem zur Einführung der „inklusiven Schule“, einer Schule also, an der Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen und unterrichtet werden. Ein Entwurf zur Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG), der derzeit das Gesetzgebungsverfahren durchläuft, ebnet den Weg für die Inklusion in Bayern. Die Regensburger Landtagsabgeordnete Margit Wild (SPD) gehörte der interfraktionellen Arbeitsgruppe an, die den Entwurf verfasste: „Nach anfänglicher Zurückhaltung im Kultusministerium, hat der Landtag die Sache parteiübergreifend in die Hand genommen“, so Wild – ein einzigartiger Vorgang in der Geschichte des Landesparlaments.
Am Ende steht ein klares Bekenntnis zur inklusiven Schule: „Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen“, heißt es im neuen Art. 2 BayEUG; mit Art. 30b BayEUG wird eine eigene Vorschrift zur inklusiven Schule in das Gesetz aufgenommen, die die praktische Umsetzung regelt.
„Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung der Inklusion in Bayern“, so Wild. Einigen gingen die Änderungen nicht weit genug, jedoch sei ein grundlegender Wandel der Schulstrukturen nicht von heute auf morgen umzusetzen. „Bildungsreformen, die mit Zwang und unter Zeitdruck umgesetzt werden, sind zum Scheitern verurteilt“, mahnt die Abgeordnete. Außerdem könne in Bayern auf die wertvolle Arbeit von Schulen, Fördereinrichtungen und anderen Stellen aufgebaut werden, die sich seit Jahrzehnten um die Eingliederung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf bemühen. „Es gilt nun, den eingeschlagenen Weg gemeinsam weiterzugehen.“
Für Margit Wild steht dabei der Dialog mit den Betroffenen im Mittelpunkt. „Als heilpädagogische Förderlehrerin weiß ich um die vielschichtigen Probleme und Interessenkonflikte, die auf uns zukommen“, so die Abgeordnete. Daher müssten Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Schulleiter, Schulträger, Verbände und Fachstellen in den Diskurs über die inklusive Schule einbezogen werden. „Nur so kann es gelingen, zum Wohle der Schülerinnen und Schüler, Akzeptanz für inklusiven Unterricht zu schaffen“, meint Wild.
Die Regelschulen werden nach dem Gesetzentwurf verstärkt in Kooperationen mit Förderschulen die möglichen Wege zu inklusiven Unterricht ausloten. Außerdem wird es an den Regelschulen Heilpädagogen und heilpädagogische Förderlehrer zur Unterstützung der Klassenlehrkräfte geben. Die Vorschriften nehmen dabei besondere Rücksicht auf die Umstände vor Ort und lassen Spielraum für eine „maßgeschneiderte“ Umsetzung. Im Doppelhaushalt 2011/12 sind zunächst 200 weitere Planstellen für Inklusionsaufgaben vorgesehen. „Das Personalbudget ist ausbaufähig“, so Wild, dennoch sei dies ein guter Anfang.
„Um das Konzept Inklusion und die geplanten Änderungen nachhaltig umsetzen zu können, muss ebenso eine stabile und realistische Finanzierung bereitgestellt und auch in Zukunft gesichert werden“, fährt MdL Wild fort, „die Kommunen und Schulen müssen wissen, welche zusätzlichen Ausgaben und Investitionen auf sie zukommen.“
„Der Gesetzentwurf zur inklusiven Schule ist wegweisend“, meint die SPD-Abgeordnete. Es müssten noch viele Schritte getan werden, um das Ziel des inklusiven Unterrichts zu verwirklichen. „Der Startschuss ist gefallen! Gemeinsam gilt es, die Herausforderungen anzugehen.“