Was ist "Google Streetview"?
Google will detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Dazu werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst "Google Streetview" mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Anschließend will "Google Streetview" die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen. Dabei ist "Google Streetview" für Internet-Nutzer nur auf den ersten Blick ein kostenloser Service.
Denn letztlich zahlen alle Bürgerinnen und Bürger dafür:
mit einem Verlust der Privatsphäre, der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht.
Der SPD-Ortsverein Schierling befürchtet ebenfalls einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, mit einem Widerspruch dieser Zur-Schau-Stellung des persönlichen Bereiches entgegenzuwirken und damit auch ihren Protest gegen diese Praktiken zum Ausdruck zu bringen!
Bürger können widersprechen
Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt daher betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.
Um Verwechslungen oder Missbrauch zu vermeiden, arbeitet Google an einem Verfahren, mit dessen Hilfe Bürger ihrem Widerspruch das korrekte Bildmaterial eindeutig zuordnen können. Das Unternehmen befindet sich eigenen Angaben zufolge in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden, um ein möglichst verbraucherfreundliches und unbürokratisches Verfahren für solche Sammelwidersprüche zu finden. Damit können künftig nicht nur einzelne Objekte, sondern gegebenenfalls auch ganze Straßenzüge bei "Street View" unkenntlich gemacht werden, wenn alle Eigentümer oder Bewohner dies wünschen.
Handreichung zum Vorab-Widerspruch
Ausführliche Informationen insbesondere über den Vorab-Widerspruch gibt das
Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Viele Bürger sind irritiert darüber, dass Google auf Widersprüche per E-Mail mit einer automatischen Antwort-Mail reagiert, in der angekündigt wird, nochmals auf den Absender zuzugehen, damit dieser das betroffene Objekt genauer identifiziert. Der Hintergrund hiervon ist, dass bei den Aufnahmen von Google die Hausnummern der Häuser zum Teil nicht erkennbar sind, was zum Schutz der Daten auch sinnvoll ist. Daher entwickelt Google derzeit noch ein elektronisches Werkzeug, mit dem die Betroffenen das von ihnen bewohnte Haus vor der Veröffentlichung des Dienstes identifizieren können. Auch für die Widersprüche von Personen, die nicht über Internet verfügen, entwickelt Google ein Verfahren zur genauen Identifizierung. Die Musterantwort von Google bedeutet insofern nicht, dass der Widerspruch nicht berücksichtigt wird, sondern nur, dass Google später voraussichtlich noch einmal um die genaue Identifizierung des Grundstücks bitten wird.
Das Unternehmen Google hat darüber hinaus zugesagt, die Öffentlichkeit über geplante Kamerafahrten zu informieren und Widersprüche Betroffener auch schon vor der Veröffentlichung zu berücksichtigten, indem Bilder unkenntlich gemacht werden.
Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter den folgenden Adressen erhoben werden:
- Per Briefpost: Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Str. 19, 20354 Hamburg