Samstag, 9. April 2011
Im Rahmen der Klausur des bayerischen SPD-Vorstands hat der Landesvorsitzende Florian Pronold heute einen Vorschlag für eine faire und zweckgebundene Besteuerung großer Vermögen vorgestellt und zur Diskussion gestellt. Das neue Konzept stellt Transparenz, Steuervereinfachung und Zweckbindung in den Mittelpunkt der Besteuerung von Reichen.
Viele Vermögende in Deutschland sind bereit, sich stärker an der Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben zu engagieren. Das hat die Debatte aus dem vergangenen Jahr gezeigt, als immer mehr Wohlhabende das Sparpaket von Schwarz-Gelb als unsozial kritisiert und öffentlich erklärt haben, höhere Steuern zu befürworten. Die Bereitschaft, sich an wesentlichen gesellschaftlichen Aufgaben zu beteiligen ist dabei umso höher, je eher sie darauf vertrauen können, dass ihr Geld tatsächlich in dringend notwendige Zukunftsinvestitionen fließt.
Mit einem neuen Konzept der Vermögen- und Erbschaftsteuer lassen sich beide Ansprüche aufgreifen. Es stellt Transparenz, Steuervereinfachung und Zweckbindung in den Mittelpunkt. Eine feste Zweckbindung ist verfassungs- und haushaltsrechtlich unproblematisch, solange sie nur einen kleinen Teil des Gesamtsteueraufkommens ausmacht. Mit den Mehreinnahmen lassen sich etwa 20 Milliarden Euro jährlich in wichtige Zukunftsbereiche investieren. Gemessen an der Wirtschaftsleistung läge Deutschland mit diesem Modell noch immer unter dem OECD-Durchschnitt.
Steuern widmen – die zweckgebundene Millionärssteuer
Vermögende müssen stärker zur Bewältigung wichtiger Zukunftsinvestitionen herangezogen werden. Denn obwohl es in Deutschland überdurchschnittlich viele Millionäre gibt, tragen Klein- und Durchschnittsverdiener sowie Verbraucher hierzulande eine überdurchschnittlich hohe Steuerlast. Erbschaften und Vermögen werden hingegen extrem niedrig besteuert.
Die Wiedereinführung der Vermögensteuer für Millionäre ist der richtige Weg, um die Steuerlast fairer zu verteilen. Oberhalb eines Freibetrags von einer Million, sollen Vermögen zukünftig mit einem Prozent jährlich besteuert werden. Neben einer festen Zweckbindung sieht das Konzept ein Wahlrecht über den Verwendungszweck vor. Steuerpflichtige sollen auf ihrer Steuererklärung künftig auswählen können, wofür die Abgabe verwendet werden soll. Insgesamt 10 Milliarden Euro lassen sich dadurch für wichtige Aufgabenbereiche gewinnen, etwa für Bildung und Soziales.
Bildung vererben – die Erbschaftsteuer als Bildungssteuer
Die Erbschaftsteuer muss zur Bildungssteuer werden. Da die Erbschaftsteuer alleine den Ländern zukommt, ist sie für die Finanzierung dieser Länderaufgabe ideal. Und auch hier gilt: wer weiß, dass sein Geld verbindlich für Investitionen in die Bildung verwendet wird, ist eher bereit, einen Beitrag zu leisten.
Transparenz bedeutet jedoch nicht nur Nachvollziehbarkeit bei der Verwendung, sondern auch Vereinfachung. Die Erbschaftsteuer muss deshalb deutlich vereinfacht und verständlicher ausgestaltet werden. Das heißt: alle Ausnahmen streichen und im Gegenzug den Steuersatz auf einen einheitlich niedrigen Steuersatz von drei bis fünf Prozent für Kinder und Enkel senken. Für Unternehmensübergänge sollen die gleichen Regeln und niedrigen Steuersätze gelten wie für Privatvermögen. Die Möglichkeit der Stundung über zehn Jahre soll jedoch erhalten bleiben, um Betriebsübergänge reibungslos zu ermöglichen. Das selbstgenutzte Eigentum bleibt steuerfrei.
Erbschaften sind leistungsloses Einkommen. Es ist deshalb gerecht, wenn ein kleiner Teil dieses Einkommens dem Bildungssystem zu Gute kommt. Wer viel erbt soll zumindest einen kleinen Teil dafür einsetzen, dass die Bildungschancen von denen verbessert werden, die kein Geld von zu Hause vererbt bekommen.
Über das Ziel, Vermögende stärker zur Bewältigung wichtiger Zukunftsaufgaben heranzuziehen herrschte bei den Mitgliedern des BayernSPD-Landesvorstandes breiter Konsens. Über die Frage, ob die neu vorgestellten Instrumente zur Besteuerung von Reichen auch ins Parteiprogramm der BayernSPD aufgenommen werden sollen oder ob es bei den bisherigen SPD-Forderungen bleibt, will die BayernSPD eine kontroverse Debatte führen. Auf ihrem Landesparteitag will sie dazu offen über neue Wege und Möglichkeiten zur Besteuerung von Vermögen und Erbschaften diskutieren.