
Dass über den Rechtsstreit zwischen dem Nachbarn des „ältesten Schulhauses“ und dem Landratsamt jetzt überhaupt öffentlich berichtet wird, wird höchste Zeit. Wahrscheinlich war die Presse genauso ahnungslos wie wir. Vielleicht wäre die Sache anders ausgegangen, das Verfahren abwendbar gewesen, wenn rechtzeitig eine öffentliche Diskussion stattgefunden hätte. Besonders ärgerlich ist, dass wir Gemeinderäte häufig und z.Teil nächtelang in den unterschiedlichsten Sitzungen ausharren, aber nicht erfahren, dass ein Bauplan der Gemeinde Schierling vor dem Verwaltungsgericht strittig ist. Weder im Bauausschuss noch sonst wo hat der Bürgermeister es für nötig befunden, uns zu informieren. Gut, es handelte sich um einen Beschluss aus der Vergangenheit, aber jetzt sind wir nunmal zuständig, das Vorgehen der Gemeinde und unser Abstimmungsverhalten in der Öffentlichkeit zu rechtfertigen und da ist es kein guter Stil, auch nicht transparent, uns und die Bevölkerung ahnungslos zu lassen. Vertrauensbildung sieht anders aus!
Zufällig und leider erst sehr kurz vor dem Verhandlungstermin erfuhren wir von der Klage, den Gründen und den Hintergründen.
Im Gespräch mit den Klägern und bei der Besichtigung der Örtlichkeit aus dem Blickwinkel der Anwohner wurde schnell klar, dass hier verständliche Interessen aufeinander prallen. Die einen wollen Licht und Sonne und keine Gelage am Abend und die Gemeinde Lagermöglichkeiten und ein Schmankerl für die „Gennshenkher“…. und andere Vereine. Wir konnten aber beim besten Willen nicht verstehen, dass ein anwaltlicher Schlichtungsvorschlag der Kläger von der Gemeindeverwaltung schlichtweg ignoriert wurde. Dieser sah unter anderem vor, wenigstens die Dachneigung des geplanten Gebäudes von 42 auf 35 Grad! abzuflachen, eventuell ein Walmdach zuzulassen (bei dem dort ohnehin vorliegenden „Dachsalat“) und die angedachte Mauer wegzulassen oder wenigstens niedriger zu konstruieren. Offensichtlich sollte hier aber ein Exempel statuiert werden. Wer sich den Wünschen der Verwaltung widersetzt und sich weigert, auch noch so bittere Pillen klaglos zu schlucken, wird bestraft, in dem er nicht mehr beachtet wird. Von wegen: „Kare, wir hätten doch reden können…!“ Derartige Erziehungsmaßnahmen sind aber heute nicht mehr zeitgemäß, ja geradezu hinterwäldlerisch!! Und auch vor Gericht zeichnete sich zunehmend Unverständnis über den zu verhandelnden Sachverhalt ab. Der Richter zweifelte zeitweise sogar am Grund für die Verhandlung. Und dann wurde Herr Kiendl plötzlich öffentlichkeitswirksam entgegenkommend und machte großzügig!! genau die Zugeständnisse, die bereits vorab für eine außergerichtliche Lösung angeboten wurden, inklusive der Dachneigung.
Nun hat sie beide Seiten ein gehöriges Sümmchen gekostet und den älteren Leuten schlaflose Nächte bereitet.
Dass sich die grundsätzliche Frage stellt, inwieweit es dieses Nebengebäudes, insbesondere in der Größe, überhaupt bedarf und es deshalb erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderates gehört, hat genau 2 Gründe. Zum einen wurde das Schulhaus inzwischen zum Standesamt gewidmet und nun wird dort fleißig geheiratet. Da braucht es kein Lager, sondern Platz für sinnliche Hochzeitsgestaltungen und zu mindestens zeitweise Park-und Ausstiegsmöglichkeiten für das Brautpaar und ältere oder/und behinderte Festgäste. Zum anderen hat sich die Finanzsituation verändert. Waren 100.000€ für ein Lagerhaus schon viel Geld, dann sind es insgesamt 160.000€ erst recht!! Das bedarf einer Erklärung und einer neuerlichen Abstimmung. Auch Zuschüsse sind unsere Steuergelder, die an anderer Stelle vielleicht sinnvoller ausgegeben werden könnten. Ein gewonnenes Verfahren bedeutet übrigens nicht zwangsweise, dass nun auch so gehandelt werden muss. Das Landratsamt genehmigt ganz sicher auch einen weiteren Plan, wenn keine formalen Fehler gemacht wurden!!
Schierling, den 15.02.2015
Madlen Melzer, Pl.-Heinrich-Ring 6, 84069 Schierling