Quo vadis Munitionsdepot? - Antrag der SPD-Fraktion zur Nachnutzung des MUNA-Geländes soll Klarheit schaffen!

Veröffentlicht am 14.05.2010 in Ratsfraktion

Nachdem man selbst als Marktgemeinderat in Sachen MUNA-Nachnutzung und mögliche Konzepte von potentiellen Investoren bei der Schierlinger Rathausspitze auf eine "Mauer des Schweigens" trifft, gleichzeitig aber auch viele Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde endlich wissen wollen, wohin der Zug geht, hat SPD-Fraktionssprecher Armin Buchner vor der Haushaltssitzung des Marktgemeinderates am Dienstag, 11. Mai 2010 einen Antrag der SPD-Fraktion an 1. Bürgermeister Christian Kiendl übergeben:

Schierling, den 10. Mai 2010

Antrag gem. § 25 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Frage der Nachnutzung des ehemaligen Munitionshauptdepots Schierling findet in der Bevölkerung große Beachtung. Wie die Diskussionen in der Lenkungsgruppe und in Veranstaltungen gezeigt haben, befürwortet eine breite Mehrheit der Bevölkerung eine Nachnutzung der MUNA im Bereich der Freizeit, Naherholung, Tourismus sowie Gewerbe unter der Prämisse einer überwiegenden freien Zugänglichkeit.

Die Fläche des ehemaligen Munitionsdepots ist in den Flächennutzungsplänen noch als „Sondergebiet Bundeswehr“ ausgewiesen. Diese Feststellung ist überholt und bedarf einer Aktualisierung in der Bauleitplanung, um dem Eigentümer, dem Bund und seines mit der Veräußerung beauftragten Unternehmens BIMA eine klare Orientierung dafür zu geben, für welche Art der Konversion des ehemaligen militärischen Liegenschaft sich die Marktgemeinde entscheidet. Der Bürgermeister hat richtigerweise in der Öffentlichkeit auf die Planungshoheit der Gemeinde hingewiesen. Diese muss aber rechtzeitig und deshalb frühzeitig wahrgenommen werden.

Aus diesem Grunde stellt die SPD-Marktratsfraktion folgenden Antrag zur Vorlage an den Marktgemeinderat in der nächsten Sitzung:

Der Marktgemeinderat möge beschließen:

1. Der Marktgemeinderat räumt der Nachnutzung der Liegenschaft „ehemaliges Munitionshauptdepot“ in den Kategorien Freizeit, Naherholung, Tourismus und Gewerbe und Handwerk die größte Priorität ein.

2. Aus diesem Grunde beschließt der Marktgemeinderat eine umgehende Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes mit der in 1) beschriebenen Festlegung und beauftragt den Bürgermeister mit der unverzüglichen Einleitung des Verfahrens gem. §§ 1 bis 5 Baugesetzbuch für den vorbereitenden Bauleitplan. Mit diesem Verfahren ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Prüfung der Umweltfolgen und der Verkehrserschließung verbunden.

3. Zur Vorbereitung des verbindlichen Bauleitplanes (Bebauungsplan) beschließt der Marktgemeinderat, eine Machbarkeitsstudie für die genannte Liegenschaft in Auftrag zu geben, möglicherweise im Rahmen der Ausschreibung eines Ideenwettbewerbes.

4. Zur weiteren Vorbereitung des verbindlichen Bauleitplanes wird der Bürgermeister beauftragt, den Marktgemeinderat in der nächsten Marktratssitzung mit schriftlicher Vorlage über die Möglichkeiten und rechtlicher Folgen ergänzender Beschlüsse bzw. Maßnahmen wie Veränderungssperre (§§ 14 bis 17 Baugesetzbuch) und Vorkaufsrecht der Gemeinde (§§ 24 bis 28 Baugesetzbuch) zu unterrichten.

5. Der Marktgemeinderat beauftragt den Bürgermeister, die Fördermöglichkeiten für das MUNA-Nachnutzungskonzept zu prüfen und dieses Konversionskonzept zum Beispiel als Beitrag der Tourismus-Förderung im südlichen Landkreis Regensburg für das Leader-Förderprogramm der Europäischen Union (EU) anzumelden.

6. Der Marktgemeinderat fordert den Bürgermeister auf, ihn rechtzeitig über alle bei der BImA eingegangenen Ausschreibungsangebote umfassend zu unterrichten.

7. Der Marktgemeinderat fordert die BImA auf, vor dem Verkauf der Liegenschaft die vorhandenen Rüstungsaltlasten bzw. Kontaminierungen der Böden zu beseitigen bzw. die Kostenübernahme für die Entsorgung bei später bekannt werdenden Funden zuzusichern.

Begründung:

Zu 1.)
a) Artikel 141 Bayerische Verfassung:
„(1) 1 Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. 2 Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. 3 Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. 4 Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten,
- die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern,
- den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen,
- die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.

(2) Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die Aufgabe,
- die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen,
- herabgewürdigte Denkmäler der Kunst und der Geschichte möglichst ihrer früheren Bestimmung wieder zuzuführen,
- die Abwanderung deutschen Kunstbesitzes ins Ausland zu verhüten.

(3) 1 Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. 2 Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. 3 Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.“

b) Baugesetzbuch:
„§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
(5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

(6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:

3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung,

4. die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche,

5. die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,

7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere

a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,

h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,
i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d,

8. die Belange
a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung,
b) der Land- und Forstwirtschaft,
c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
d) des Post- und Telekommunikationswesens,
e) der Versorgung, insbesondere mit Energie und Wasser,
f) der Sicherung von Rohstoffvorkommen,

9. die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung,

10. die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes sowie der zivilen Anschlussnutzung von Militärliegenschaften,

11. die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung,

12. die Belange des Hochwasserschutzes.

(7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

(8) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.

§ 1 a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz
(1) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die nachfolgenden Vorschriften zum Umweltschutz anzuwenden.
(2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Grundsätze nach den Sätzen 1 und 2 sind nach § 1 Abs. 7 in der Abwägung zu berücksichtigen.
(3) Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Darstellungen und

Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich. Soweit dies mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist, können die Darstellungen und Festsetzungen auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen. Anstelle von Darstellungen und Festsetzungen können auch vertragliche Vereinbarungen nach § 11 oder sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen getroffen werden. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.
(4) Soweit ein Gebiet im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden kann, sind die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen Eingriffen einschließlich der Einholung der Stellungnahme der Kommission anzuwenden.“

Zu 2. und 3.) Der Wegfall des „Sondergebietes Bundeswehr“ im Flächennutzungsplan darf zu keinem nicht beplanten Teil der Gemeindeflur führen, bei dem für Investoren nur der allgemein gesetzliche Rahmen (z.B. Natur-, Emissionsschutz) gilt, nicht aber Planungsvorgaben der Kommune.

Zu 4.) Der Marktrat muss umfassend über alle rechtlichen Komponenten des Baugesetzbuches informiert sein, die es ihm ermöglichen können, eine städtebauliche und raumordnerische Politik im Interesse der gesamten Bevölkerung in seinem Verantwortungsbereich zur Geltung zu bringen.

Zu 5.) Gerade bei Konversionsprojekten ehemaliger militärisch genutzter Anlagen gibt es besondere Fördermöglichkeiten auch aus Fördertöpfen der EU. Auch Machbarkeitsstudien sind dabei förderwürdig. Die BIma beteiligt sich dem eigenen Bekunden nach ebenfalls finanziell an solchen Studien.

Zu 6.) Es kann nicht akzeptiert werden, dass das umfassende Informationsrecht und die Entscheidungsfreiheit der Marktgemeinderäte und –innen durch die präjudizierenden Vorlage einer Vorauswahl von Bewerbern oder eines einzigen Bewerbers eingeschränkt oder gar ausgeschlossen wird.

Zu 7.) Das Munitionshauptdepot ist nach wie vor Bestandteil des Rüstungsaltlastenverzeichnisses des Bundes und des Freistaates und damit als nicht Altlasten-frei dokumentiert. Die Antwort des Bundesverteidigungsministeriums an den stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion und ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesverteidigungsministerium, Walter Kolbow vom 14.07.2009 auf Grund einer Anfrage des SPD-Ortsvereins spricht von 10 Verdachtsflächen, die aber wegen der fehlenden „akuten Gefahr“ nicht weiter untersucht würden. Es muss sichergestellt werden, dass die Kosten einer eventuellen Dekontaminierung von Liegenschaftsflächen auch längerfristig vom Verkäufer getragen werden oder dass der Kauf in diesem Falle rückgängig gemacht werden kann.

Armin Buchner, Fraktionssprecher

 

Programm für die Gemeinde Schierling

 2014 - 2020 und darüberhinaus

Aus dem Sitzungssaal

10.07.2018:

Antrag der SPD-Fraktion zur Bildung eines Arbeitskreises für das "Schierlinger Echo"

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02.07.2018:

Antrag der SPD-Fraktion zur Organisation und Durchführung erweiterter Bürgerbeteiligung

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19.04.2018:

Antrag der SPD-Fraktion zum Bau einer öffentlichen Toilettenanlage am Park&Ride-Platz am Bahnhof Eggmühl

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18.04.2018:

Antrag der SPD-Fraktion zur Übernahme des Leitfadens zur Durchführung von Bürger-informationsveranstaltungen und Bürgerbeteiligungsverfahren

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10.04.2018:

SPD-Haushaltsrede 2018

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19.06.2017:

Antrag der SPD-Fraktion zur Erstellung einer Satzung für Ehrungen durch die Gemeinde

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04.04.2017:

Antrag der SPD-Fraktion zur Auflösung des Kommunalunternehmens

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04.04.2017:

SPD-Haushaltsrede 2017

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14.06.2016:

Antrag der SPD-Fraktion zur Einrichtung eines Soforthilfefonds

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14.06.2016:

Antrag der SPD-Fraktion zur Nutzung des „Kommunalen Förderprogramms für mehr bezahlbaren Wohnraum"

"Kommunales Förderprogramm für mehr bezahlbaren Wohnraum" der Bayerischen Staatsregierung

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13.06.2016:

Antrag der SPD-Fraktion zur Verkehrsberuhigung

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26.04.2016:

SPD-Haushaltsrede 2016

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10.03.2016:

Zum Thema "Subsidiarität"...

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23.02.2016:

Beschlussvorlage "Anträge der SPD" öffentliche MGR-Sitzung am 23.02.2016

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12.02.2016:

Antrag der SPD-Fraktion zur Förderung des Tourismus

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10.02.2016:

Antrag der SPD-Fraktion zur Einführung eines Ermäßigungspasses für Bedürftige

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09.02.2016:

Antrag der SPD-Fraktion zur Einhaltung von Bebauungsplänen

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09.02.2016:

Antrag der SPD-Fraktion zur einheitlichen Kostenerstattung

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24.10.2015:

Antrag der SPD-Fraktion zur Klärung der formalen Grundlagen zum Betreiben der Bücherei

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24.09.2015:

Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich der Büchereifinanzierung

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24.09.2015:

Antrag der SPD-Fraktion zur Einrichtung einer öffentlichen Toilette

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11.06.2015:

Antrag der SPD-Fraktion zur Erstellung eines Gutachtens über LTE-Standorte

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09.05.2015:

 

Antrag der SPD-Fraktion zur Unterstützung des Gemeinsamen Positionspapiers

 

Gemeinsames Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen

 

Factsheet

Dürfen Kommunen sich zu Freihandelsabkommen äußern?

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28.04.2015:

SPD-Haushaltsrede 2015

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07.04.2015:

Antrag der SPD-Fraktion zur Familienfreundlichkeit

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27.01.2015:

Nebengebäude
Altes Schulhaus

20.09.2019:

Antrag für nachhaltige Auftragsvergabe

Kommentare zum Gesche-hen vor Ort und in der Welt

13.12.2016:
Weihnachtsansprache
der SPD-Fraktion

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15.12.2015:
Weihnachtsansprache
der SPD-Fraktion

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16.12.2014:
Weihnachtsansprache
der SPD-Fraktion

"Mei Draam"

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27.11.2014:

Bürgerversammlung Buchhausen

Kommunalpolitik aktuell: "Nachnutzung MUNA"

Projektentwurf
Rhododendronpark
Blühende Bunkerwelten"
www.hobbie-rhodo.de
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Projektentwurf
Bürgerpark eG
Mensch und Natur"
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Projektentwurf
SILVA PARADISUS
Waldparadies"

Kommunalpolitik aktuell: "Pilgerweg VIA NOVA"

VIA NOVA

Europäischer Pilger- und Friedensweg

Spirituelle Wegweisung für die Zukunft und eine große Chance für den naturnahen Nah- und Ferntourismus im Großen und Kleinen Labertal, z.B.

VIA NOVA

Weichenstellung für sanften Tourismus im Labertal

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VIA NOVA

europäischer Friedensweg mit Schlachtfeldrundweg um Eggmühl anno 1809

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VIA NOVA

Radl-Tour auf Niedermünsterrundweg

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VIA NOVA

Zeitreise document Niedermünster


Die Marktgemeinde Schierling ist nach einstimmigen Beschluss des Marktgemeinderates vom 29. März 2011 auf Antrag der SPD-Fraktion offizielle VIA NOVA-Gemeinde


www.pilgerweg-vianova.eu

Energiewende im Labertal

Wechseln Sie jetzt zu einem zertifizierten Ökostromanbieter.

Wir helfen ihnen gerne!

=> zum Vertragsangebot

Aktionsreihe AK Labertal "Zivilcourage zeigen"

Vortragsreihe im Rahmen der Historischen Themennachmittage:

"Der kleine Widerstand im Labertal"

27.03.2011: Langquaid

29.05.2011: Geiselhöring

16.10.2011: Rottenburg

22.04.2012: Straubing

28.10.2012: Schierling

 

SPD-Mandatsträger


Ismail Ertug, MdEP
Ihr Europaabgeordneter für die Oberpfalz u. Niederbayern
 
www.ertug.eu
 
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Marianne Schieder, MdB
Ihre Bundestagsabgeordnete für Stadt und Landkreis Regensburg
 
www.marianne-schieder.de
 
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Margit Wild, MdL
Ihre Landtagsabgeordnete für Stadt und Landkreis Regensburg
 
www.margitwild.de

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125 Jahre BayernSPD:

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Endstation RECHTS. Bayern

Zitate:


"Die CSU steht vor einem Scherbenhaufen, weil sie versucht hat, mit bewusster Irreführung das Volk hinters Licht zu führen."

 

Christian Ude, SPD-Spitzenkandidat und Oberbürgermeister von München, zur Pkw-Maut in seiner Rede beim Gillamoos 2013 im niederbayerischen Abensberg.


Buch-Tipp der SPD Schierling:

Von Sozialdemokraten gelesen - von Sozialdemokraten empfohlen:


"Macht und Missbrauch" Franz Josef Strauß und seine Nachfolger

Aufzeichnungen eines Ministerialbeamten

von Wilhelm Schlötterer, erschienen im Fackelträger-Verlag

Foto:

Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn

 

"Dr. Wilhelm Schlötterer, ein ehemals leitender Steuerbeamter in Bayern, beschreibt in dem Buch seinen couragierten Kampf für Recht und Gesetz und gegen ein menschenverachtendes System, dass die CSU in Bayern über viele Jahre hinweg skrupellos ausbaute. Beginnend von Franz Josef Strauß, der in seiner Besessenheit nach Macht und Gier sich selbst zum Gesetz erhob, über seine Nachfolger Max Streibl und Edmund Stoiber bis in die heutigen Tage hinein entlarvt Schlötterer schonungslos die hässliche Fratze der CSU und setzt einen eindrucksvollen Schlussstrich unter der Legendenbildung um diese angeblich christlich-sozialen Partei.

Der Autor schildert das weit verbreitete Mitläufertum innerhalb der CSU, das die Missachtung der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sowie die schamlose Selbstbedienung mithilfe des Staatsapparates erst möglich machte.

Für seine standhafte Haltung und seine gelebte Zivilcourage gebührt Wilhelm Schlötterer höchste Anerkennung. Für uns soll dieses Buch Mahnung und Auftrag zugleich sein, diesem Missbrauch der Macht mit allen Mitteln der Demokratie konsequent entgegen zu treten."

 

Armin Buchner

SPD-Ortsverein Schierling